Auszahlung

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Pensionen zahlen wir Ihnen monatlich im Nachhinein am Ersten des Folgemonats aus. Die Auszahlung beinhaltet auch eine allfällige Ausgleichszulage oder einen Kinderzuschuss.

In den Monaten April und Oktober stehen Sonderzahlungen zu, wenn in diesen Monaten eine Pension ausgezahlt wird. Die Höhe der Sonderzahlung richtet sich nach der Höhe der ausgezahlten Pension. Die erstmalige Sonderzahlung erfolgt jedoch anteilsmäßig.

Die gesetzlichen Abzüge (Krankenversicherungsbeitrag und Lohnsteuer) behalten wir von Ihrer Pension ein.


Wir empfehlen Ihnen, bei einer Bank Ihrer Wahl ein Konto zu eröffnen, auf das die Pension ausgezahlt werden kann. Entsprechende Antragsformulare liegen bei allen Geldinstituten auf und die Geldinstitute beraten Sie gerne.

Eine monatliche Barauszahlung durch den Briefträger ist möglich, erfordert aber Ihre persönliche Anwesenheit zum Auszahlungszeitpunkt.