Kontoerstgutschrift

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und bis 31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben, haben im Pensionskonto eine Kontoerstgutschrift zum 1. Jänner 2014 eingetragen. Mit der Kontoerstgutschrift sind alle Ihre bis zum 31. Dezember 2013 erworbenen Versicherungszeiten abgerechnet und Ihrem Pensionskonto als „Startkapital“ gutgeschrieben.


Bei der Berechnung der Kontoerstgutschrift wurden auch die Regelungen vor Einführung des Pensionskontos berücksichtigt. Dazu wurden ein Ausgangsbetrag und ein Vergleichsbetrag ermittelt und gegenübergestellt.