Wie berechnet sich die Waisenpension?

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Berechnung der Waisenpension

Eine Waisenpension wird immer von einer 60-%igen Pension für Ehepartner bzw. eingetragene Partner abgeleitet.

Die Waisenpension beträgt

  • 40 % für jedes einfach verwaiste Kind
  • 60 % für jedes doppelt verwaiste Kind

der Pension für hinterbliebene Partner.

Formulare

Hinterbliebenenpension - Antrag

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