Die wichtigsten Informationen im Überblick für hinterbliebene Ehepartner und eingetragene Partner
Hinterbliebenenpensionen - Broschüre
Die Berechnung der Hinterbliebenenpensionen können Sie in der Broschüre nachlesen.
Pension des Verstorbenen bildet die Basis für die Hinterbliebenenleistungen
Nach dem Tod eines Versicherten sind Sie als Angehöriger durch die Hinterbliebenenleistungen finanziell abgesichert.
Die Höhe der Pension für Ehepartner bzw. eingetragene Partner leitet sich von der (fiktiven) Pension des Verstorbenen ab. Sie beträgt zwischen 0 und 60 % dieser Leistung.
Die Waisenpension wird immer von einer 60%-igen Pension für Ehepartner bzw. eingetragene Partner abgeleitet.
Die Berechnung der Hinterbliebenenpensionen können Sie in der Broschüre nachlesen.
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