Bauern Beginn & Ende

Inhalte relevant für:
Bauern

Beginn und Ende der Pflichtversicherung

Die Pflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung beginnt mit dem Tag des Eintrittes der Voraussetzungen (z.B. Betriebsübernahme) und endet mit dem Tag des Wegfalles dieser (z.B. Betriebsaufgabe).

In der Pensionsversicherung beginnt die Pflichtversicherung mit dem Ersten des Kalendermonates, wenn die Voraussetzungen bis einschließlich 15. dieses Monates eintreten, sonst mit dem folgenden Monatsersten. Sie endet mit dem Ersten des Monates, wenn die Voraussetzungen bis einschließlich 15. dieses Monates wegfallen, sonst mit Beginn des folgenden Monates.

Die Krankenversicherung der Pensionisten beginnt mit dem Tag des Anfalles der Pension und endet mit Ablauf des Kalendermonates, für den letztmalig eine Pension ausbezahlt wird bzw. mit Ablauf des Monates, in dem die Voraussetzung des ständigen Aufenthaltes im Inland weggefallen ist.

Dauert das Pensionsverfahren länger und ist eine Zuerkennung der Pension wahrscheinlich, stellen wir - damit der Krankenversicherungsschutz nicht unterbrochen wird - eine Bescheinigung über eine vorläufige Krankenversicherung bis zur erstmaligen Auszahlung der Pension aus.