Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit können Sie als Gewerbetreibender oder Neuer Selbständiger eine Betriebshilfe in Anspruch nehmen.
Mit der Betriebshilfe soll für Sie eine Entlastung und eine Absicherung des Heilerfolges bewirkt werden. Der Zuschuss für Betriebshilfe beschränkt sich auf unaufschiebbare Betriebsarbeiten während einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit.
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