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Schwerarbeitspension

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

„Schwerarbeit“ – Definition und Berufsliste

Der Begriff „Schwerarbeit“ bezeichnet Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden (z.B. Schicht- / Wechseldienst, schwere körperliche Arbeit, etc.). In der Berufsliste sind Berufe mit körperlicher Schwerarbeit angeführt. Diese Berufsliste sowie die Zusammenfassung der Definition von Schwerarbeit sind nachfolgend abrufbar.

Sie als Gewerbetreibender, Bauer oder neuer Selbständiger können Ihre Schwerarbeitszeiten bei der Sozialversicherung der Selbständigen mit Bescheid feststellen lassen, wenn auf Grund der bisher erworbenen Versicherungsmonate anzunehmen ist, dass Sie die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension oder Hacklerpension Schwerarbeit erfüllen. Den Antrag können Sie frühestens zehn Jahre vor einem möglichen Pensionsantritt wegen Schwerarbeit stellen.

Berufsliste für Männer und Frauen mit körperlicher Schwerarbeit (PDF, 2 MB)

Definition Schwerarbeit (PDF, 2 MB)

Alter

Ein Pensionsantritt ist ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.

Für Frauen kommt die Schwerarbeitspension erst ab dem Jahr 2024 in Betracht. Vorher können Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Alterspension oder eine vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Schwerarbeit geleistet.
  • Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit von 540 Versicherungsmonaten, davon mindestens 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der vergangenen 240 Kalendermonate. Versicherungsmonate erwerben Sie aufgrund einer Erwerbstätigkeit oder einer freiwilligen Versicherung sowie für bestimmte Zeiten, für die Sie selbst keine Beiträge leisten (z.B. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs).
  • Sie sind bei Pensionsantritt nicht in der Pensionsversicherung pflichtversichert.
  • Sie gehen keiner sonstigen selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 518,44 nach bzw. bewirtschaften einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mit mehr als EUR 2.400,00 Einheitswert. Sie erhalten keinen monatlichen Bezug aus einem öffentlichen Mandat (z.B. Bürgermeister) über EUR 5.306,80.

Formulare

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag

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Gewerbetreibende Neue Selbständige
PDF (0.3MB)

Schwerarbeitszeiten - Feststellung

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Neue Selbständige
PDF (0.6MB)

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.3MB)

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern - Beiblatt

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Bauern
PDF (0.2MB)

Fragebogen zur Feststellung von Zeiten der Schwerarbeit für die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.3MB)