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Erwerbsunfähigkeitspension für Bauern

Inhalte relevant für:
Bauern

Bäuerinnen und Bauern gelten als erwerbsunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen keine (regelmäßige) selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit mehr ausüben können (kein Berufsschutz). Ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird aufgrund einer ärztlichen Untersuchung festgestellt.

Voraussetzungen

Ein Anspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die Mindestversicherungszeit ist erreicht
  • eine Rehabilitation ist nicht möglich
  • die Erwerbsunfähigkeit dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate
  • es besteht kein Anspruch auf vorzeitige Alterspension (Ausnahme Korridorpension) 

Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit, wenn Sie in einer bestimmten Anzahl von Monaten pensionsversichert waren. Dafür können Beitragsmonate oder Versicherungsmonate erforderlich sein.

  • Beitragsmonate erwerben Sie durch eine Erwerbstätigkeit oder eine freiwillige Versicherung.
  • Versicherungsmonate sind alle Beitragsmonate sowie bestimmte Zeiten, für die Sie selbst keine Beiträge leisten (z.B. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs). 

Bitte beachten Sie: Es darf keine andere Pension in Anspruch genommen werden können.

  • Ausnahme: Bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Korridorpension besteht auch ein Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitspension.
  • Jeder Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension gilt auch als Antrag auf Rehabilitation. Wir prüfen vor Auszahlung einer Pension, ob eine Wiedereingliederung in das Berufsleben möglich ist.
  • Die Erwerbsunfähigkeitspension wird nur ausbezahlt, wenn die für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit maßgebliche Tätigkeit eingestellt wurde. Die Bewirtschaftung von Betrieben ab einem Einheitswert von EUR 1.500,00 muss daher aufgegeben bzw. auf unter EUR 1.500,00 verringert werden. Ausnahme: Wenn Sie Pflegegeld ab Stufe 3 beziehen, müssen Sie Ihre Erwerbstätigkeit nicht einstellen.

Anfall und Befristung

Ist auf Grund Ihres Gesundheitszustandes dauernde Erwerbsunfähigkeit anzunehmen, erfolgt eine unbefristete Zahlung der Pension. Anderenfalls wird Ihnen die Pension für maximal zwei Jahre befristet zuerkannt.

Eine Weitergewährung sollten Sie dann binnen drei Monaten nach dem Pensionswegfall beantragen, wenn Sie weiterhin erwerbsunfähig sind, damit es zu keiner Unterbrechung des Bezugs kommt.


Besserung des Gesundheitszustandes

Eine bereits zuerkannte Erwerbsunfähigkeitspension müssen wir bei einer Besserung des Gesundheitszustandes entziehen.

Formulare

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.3MB)

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern - Beiblatt

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.2MB)