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Bei Pensionsantritt

Was gilt es alles zu beachten, wenn Sie einen Pensionsantrag stellen möchten.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Zuständigkeit

Die Pensionsversicherung ist nach Berufsgruppen gegliedert. Die Zuständigkeit hängt von der Berufsgruppenzugehörigkeit ab. Wechseln Sie von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, so wechselt auch der zuständige Pensionsversicherungsträger.

Die Sozialversicherung der Selbständigen ist für Sie zuständig, wenn Sie innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Pensionsantritt die meisten Versicherungsmonate bei uns bzw. der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder der Sozialversicherungsanstalt der Bauern erworben haben. Sollten Sie jedoch in diesen Jahren keine Versicherungsmonate erworben haben, sind wir  auch dann zuständig, wenn Sie den letzten Versicherungsmonat davor bei uns erworben haben.

Antragstellung

Sie müssen einen Antrag stellen, damit wir Ihnen eine Pension sowie Zulagen und Zuschüsse auszahlen können. Sie können diese

  • persönlich in unserer Landesstelle
  • persönlich bei einem Beratungstag in Ihrer Nähe
  • schriftlich per Brief oder E-Mail stellen.

Wir empfehlen Ihnen, persönlich mit uns zu sprechen. So können wir rasch alle notwendigen Angaben feststellen und offene Fragen gleich klären.

Vergessen Sie nicht, notwendige Dokumente (Geburtsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Meldezettel und gegebenenfalls Heiratsurkunde) sowie einen Ausweis mitzubringen, um Ihre Identität nachzuweisen.

Wenn Sie Ihren Antrag nicht selbst stellen können, kann das auch eine schriftlich bevollmächtigte Person für Sie tun.

Im Notfall können Sie einen Antrag auch bei einem anderen Pensionsversicherungsträger, einer Behörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) und bei einem Gemeindeamt stellen. Wenn Sie einen Antrag bei einem Gemeindeamt stellen, müssen Sie die Antragsfrist beachten. Zwischen der Einbringung beim Gemeindeamt und dem Einlangen bei uns dürfen nicht mehr als zwei Monate liegen, um die Antragsfrist zu wahren.

 

Bitte beachten Sie:   
Eine rückwirkende Auszahlung ist nur bei Pensionen für Hinterbliebene möglich. Die Pension wird dann ab dem Tag nach dem Todestag des Versicherten ausbezahlt, wenn Sie diese innerhalb von sechs Monaten beantragen.

Stichtag

Der Stichtag ist jener Tag, zu dem geprüft wird, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.

Bei Eigenpensionen (Pension im Alter, Erwerbsunfähigkeitspension) ist der Stichtag, der auf die Antragstellung folgende Monatserste bzw. der Zeitpunkt, zu dem Sie das Pensionsalter erreichen und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt nur, wenn Sie bereits davor einen Antrag gestellt haben.

Bei Pensionen für Hinterbliebene ist der Stichtag immer der Monatserste nach dem Ableben des Versicherten - unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung. Damit die Pension ab dem Tag nach dem Todestag des Versicherten ausgezahlt werden kann, müssen Sie diese innerhalb von sechs Monaten beantragen.

Pensionsbeginn

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen und haben Sie einen Pensionsantrag gestellt, kann eine Pension ausgezahlt werden.

Beziehen Sie eine Eigenpension (Pension im Alter oder bei Krankheit), erhalten Sie diese grundsätzlich ab dem Stichtag.

Eine Pension für Hinterbliebene erhalten Sie grundsätzlich bei rechtzeitiger Antragstellung ab dem Tag nach dem Todestag.

Die Auszahlung der Pension erfolgt monatlich im Nachhinein.

Formulare

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Neue Selbständige
PDF (0.3MB)

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.3MB)

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern - Beiblatt

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.2MB)

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Ziviltechniker

Inhalte relevant für:
Neue Selbständige
PDF (0.3MB)