Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen

Inhalte relevant für:
Neue Selbständige

Üben Sie eine der folgenden Tätigkeiten aus, sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung: 

  • Wirtschaftstreuhänder
  • Tierärzte
  • Wohnsitzärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare

Für die selbständigen Mitglieder dieser Berufsgruppen sind unter anderem im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) diverse Sonderbestimmungen vorgesehen.