Gewerbetreibende Beginn & Ende

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende

Mit dem Tag, ab dem

  • Sie Ihre Gewerbeberechtigung ausüben dürfen oder der Grund für eine Ausnahme von der Pflichtversicherung wegfällt oder
  • Ihre Gesellschaft eine Gewerbeberechtigung erhält oder
  • die Eintragung Ihres Gesellschaftsverhältnisses im Firmenbuch beantragt wird (OG, KG mit aufrechter Gewerbeberechtigung) oder
  • die Eintragung Ihrer Geschäftsführerfunktion (GmbH bzw. FlexKapG/FlexCo mit aufrechter Gewerbeberechtigung) im Firmenbuch beantragt wird oder
  • Sie als Gesellschafter in die GmbH bzw. FlexKapG/FlexCo (mit aufrechter Gewerbeberechtigung) eintreten,

erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung.

Im Regelfall informiert uns die Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) über die Anmeldung der Gewerbeberechtigung. Auch über die Eintragungen im Firmenbuch werden wir informiert. Das bedeutet, Sie müssen uns davon im ersten Schritt nicht zusätzlich verständigen.