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Sonstige Staaten

Krank im Urlaub und kein Abkommen, wer trägt die Kosten?

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Sie werden in einem Urlaubsland krank, mit dem es keine Regelung über die Krankenversicherung gibt? Bezahlen Sie die Behandlungskosten zunächst selbst und reichen Sie die Rechnungen bei der SVS zur Vergütung ein. Sie bekommen die Kosten in der Höhe erstattet, wie für die gleiche Leistung in Österreich vorgesehen ist. Diese Kostenerstattung kann jedoch erheblich von den tatsächlichen Ausgaben abweichen.

 
Bitte beachten Sie außerdem, dass: 

  • Sie uns die Rechnung im Original einsenden,
  • der Beleg gut lesbar ist,
  • der Stempelaufdruck der Behandlungsstelle gut lesbar ist,
  • die Rechnung bezahlt ist (Saldierungsvermerk oder Zahlungsbeleg),
  • die Leistungen detailliert angeführt sind,
  • fremdsprachige Honorarnoten, die wir nicht lesen und übersetzen können, nicht vergütet werden.

 
Den Antrag auf Kostenvergütung finden Sie unten auf dieser Seite. Die Vergütung ist auch online möglich.

 
Reiseversicherung wird empfohlen 

Da oftmals sehr hohe Kosten bei einer Behandlung im Ausland entstehen können, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Reiseversicherung mit Krankenschutz.  

Die Reiseversicherung sollte auch die Spitalskosten und den krankheitsbedingten Rücktransport vom Urlaubsort übernehmen.

 
Schutzimpfungen selbst zu bezahlen  

Für Reisen in bestimmte Länder werden vorbeugende Maßnahmen empfohlen oder sogar vorgeschrieben, wie zum Beispiel:  

  • Schutzimpfungen
  • Tabletten gegen Malaria 

Die Kosten dafür müssen Sie selbst bezahlen.

Online-Service

Rechnung einreichen

Formular

Kostenvergütung für die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe im Ausland

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