Voraussetzungen

Sie möchten gerne den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen? Erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen.

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
  • Sie sind bei der SVS krankenversichert bzw. anspruchsberechtigt (mitversicherter Angehöriger).
  • Sie investieren bei einem qualifizierten Anbieter in Ihre Gesundheit. Folgende Themen sind förderbar: Ernährung, Bewegung, Mentale Gesundheit, Körperarbeit und Rauchfreiheit
  • Sie haben eine Vorsorgeuntersuchung gemacht (bis zu drei Jahre vor der Antragsstellung bzw. ab 40 Jahren bis zu zwei Jahre vor der Antragstellung). Wenn Sie am Programm „Selbständig Gesund“ teilnehmen, entfällt der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung.
  • Nach der Teilnahme an der Maßnahme stellen Sie online einen Antrag auf den Gesundheitshunderter.
  • Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen, wie eine Kopie der Rechnung zusammen mit der Zahlungsbestätigung eingereicht werden.
  • Bei Bewegungsangeboten von Fit Sport Austria ist zusätzlich die Qualitätssicherungsnummer des Angebotes bekannt zugeben sowie eine Kursbeschreibung hochzuladen. Diese finden Sie auf der Website fitsportaustria.at
  • Der Gesundheitshunderter gebührt einmal pro Kalenderjahr. Solange die Maximalsumme von 100 Euro nicht überschritten wurde, sind auch mehrere Anträge im Jahr möglich

SVS Gesundheitshunderter - Antrag

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